Mit Stand vom Oktober 2021 gibt es in Sachsen keine Rechtsgrundlagen zur bevorzugten Berücksichtigung von Inklusionsbetrieben im Unterschwellenbereich:
Die UVgO wurde in Sachsen bislang noch nicht eingeführt.
Die übrigen Landesvergaberegelungen sehen keine bevorzugte Berücksichtigung von Inklusionsbetrieben im Unterschwellenbereich vor.