Mit Stand vom Oktober 2021 gibt es in Sachsen-Anhalt keine Rechtsgrundlagen zur bevorzugten Berücksichtigung von Inklusionsbetrieben im Unterschwellenbereich:
Die UVgO wurde in Sachsen-Anhalt bislang noch nicht eingeführt.
Die übrigen Landesvergaberegelungen sehen keine bevorzugte Berücksichtigung von Inklusionsbetrieben im Unterschwellenbereich vor.