#Brandenburg Unterschwellenbereich § 8 Abs. 4 Nr. 16a UVgO Wahl der Verfahrensart§ 23 Abs. 2 UVgO (Berücksichtigung sozialer Kriterien in der Leistungsbeschreibung)§ 43 Abs. 2 UVgO (Berücksichtigung sozialer Kriterien beim Zuschlag und den Zuschlagskriterien)§ 45 Abs. 2 UVgO (Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Auftragsausführung)Oberschwellenbereich(gilt bundesweit)§ 118 GWB Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge§ 127 Abs. 1 GWB (Berücksichtigung sozialer Kriterien beim Zuschlag)§ 128 Abs. 2 GWB (Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Auftragsausführung)§ 31 Abs. 3 VgV (Berücksichtigung sozialer Kriterien in der Leistungsbeschreibung) Neben der UVgO sehen die Landesvergaberegelungen in Brandenburg aktuell keine bevorzugte Berücksichtigung von Inklusionsbetrieben im Unterschwellenbereich vor.