#Beispiele guter Praxis
Landkreis Böblingen I Baden-Württemberg
„Den inklusiven Arbeitsmarkt durch öffentliche Aufträge mitgestalten“
Der Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg startete 2017 eine Initiative für eine inklusive Beschaffungsstrategie. Ins Leben gerufen hat sie Landrat Roland Bernhard. Fünf Jahre sind seitdem vergangen. Wir fragen Herrn Landrat Bernhard im Interview nach den Motiven der Initiative, welche Stolpersteine ihm begegnet sind und welche Erfolgsfaktoren er ausmachen konnte. Und natürlich wollen wir von ihm wissen, was aus seiner Sicht der MehrWert einer Vergabe an Inklusionsunternehmen ist.
Herr Landrat Bernhard, Sie haben die Initiative für eine inklusiven Beschaffungsstrategie im Landkreis Böblingen ins Leben gerufen. Wie kam es dazu?
Berufliche Inklusion ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Die inklusive Beschaffungsstrategie des Landkreises Böblingen ist aus sozialen und politischen Motiven gewachsen.
Der Landkreis hat bei der Förderung der beruflichen Inklusion eine Vorbildfunktion: Zusammen mit den Beteiligungsunternehmen sind wir einer der größten Arbeitgeber und Träger der Eingliederungshilfe für wesentlich behinderte Menschen. Außerdem haben wir als Träger der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) eine besondere Verantwortung.
Eine Rolle spielt auch die Entlastung der Sozialausgaben: Inklusionsfirmen bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, die dem ersten Arbeitsmarkt zugeordnet sind und sich überwiegend aus Umsatzerträgen finanzieren.
Zu guter Letzt ist die Initiative aber auch Ausdruck unserer Haltung. Das christliche Menschenbild ist mir persönlich wichtig. Wir im Landkreis Böblingen leben die Vielfalt gemäß unserem Motto „Die Vielfalt macht‘s“.
Lesen Sie hier das gesamte Interview.
Kreis Steinfurt I Nordrhein-Westfalen
„Indem wir den Runderlass des Landes NRW auch als Kommune anwenden, setzten wir die Vorbildrolle des öffentlichen Sektors um“
Der Kreis Steinfurt berücksichtigt bei der Durchführung von allen Vergabeverfahren den Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 zur Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Berücksichtigung von Inklusionsunternehmen wird nach den Kommunalen Vergabegrundsätzen des Landes NRW für Kommunen empfohlen. Dieser Empfehlung folgt der Kreis Steinfurt durch verbindliche Vorgabe der Berücksichtigung für alle Vergabeverfahren in der Dienstanweisung für Vergabeverfahren.
„Wir sehen es als Aufgabe unserer Gesellschaft, alle Menschen zu integrieren. Wenn für uns rechtliche Möglichkeiten bestehen, dazu einen Beitrag zu leisten, nehmen wir diese selbstverständlich auf.“
So konnte jüngst dem Inklusionsunternehmen Münsterland Plus Garten- und Landschaftsgestaltung GmbH der Zuschlag für zwei von insgesamt vier Losen eines Auftrags für Landschaftsbauarbeiten erteilt werden. Zuschlagskriterium war ausschließlich der Preis.
„In der Regel erfolgt die Berücksichtigung des Gemeinsamen Runderlasses zur Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Gewährung eines preislichen Vorteils bei der Wertung nach Ziff. 2.4.3 des Runderlasses. Bei dieser Vergabe hat das Inklusionsunternehmen durch den preislichen Vorteil in der Wertung den ersten Wertungsrang eingenommen.“
Schwarzwald-Baar-Kreis I Baden-Württemberg
„Wir wollen regionale Inklusionsbetriebe stärken und so Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung sichern“
Im Jugendamt Schwarzwald-Baar-Kreis wurde die elektronische Akte (E-Akte) eingeführt. Ein riesiger Papieraktenbestand musste dafür digitalisiert werden. Dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis war bekannt, dass es in der Region Inklusionsunternehmen gibt, die diesen Auftrag leisten können. Bewusst entschied es sich dafür, den Wettbewerb der Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 16 UVgO auf diese Unternehmen zu beschränken.
„Wir wollen regionale Inklusionsunternehmen stärken und so Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung sichern. Gleichzeitig waren wir auf der Suche nach einem Dienstleister, auf den wir uns verlassen können. Bereits in der Vergangenheit haben wir gute Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Inklusionsunternehmen gemacht und auch dieses Mal wurden wir nicht enttäuscht.“
Den Zuschlag erhielt das Inklusionsunternehmen IngA Service GmbH. Es hatte das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit wurde der Angebotspreis eingesetzt.
„Die Zusammenarbeit mit IngA Service GmbH lief zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sowohl von Auftraggeber als auch vom Inklusionsunternehmen wurden wir regelmäßig über den aktuellen Stand des Auftrages informiert. Vereinbarte Termine zur Abholung der Papierakten sowie zur Bereitstellung der gescannten Dokumente wurden stets eingehalten.“
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis empfiehlt auch anderen Vergabestellen:
„Stärken auch Sie Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt und prüfen Sie vor einer Vergabe, ob diese auch nur auf Inklusionsbetriebe bezogen werden kann.“